Etzgen Hottwil Mettau Oberhofen Wil AG
 
 

 

Gut zu wissen

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Adressauskünfte
Adressauskünfte werden nur auf schriftliche (auf dem Postweg oder per Fax, nicht per Email) Anfrage erteilt. In § 5 Abs. 2 NAG (Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt) ist festgelegt, dass die Einwohnerkontrolle gewisse Daten an Dritte weitergeben kann, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt. Es ist ein Interessensnachweis beizulegen. Die Gebühr beträgt Fr. 20.00.
 
 
 
Ausweisverlust
Der Verlust oder der Diebstahl eines Ausweises muss so schnell wie möglich der örtlichen Polizei gemeldet werden. Für die Beantragung eines Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen den Verlust zudem einer Schweizer Vertretung ihres Aufenthaltslandes melden. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Der Ausweis darf nicht weiterverwendet werden. Ein aufgefundener Ausweis ist einer ausstellenden Behörde abzugeben. Diese macht ihn unbrauchbar. Detailliertere Informationen bietet www.schweizerpass.ch.
 
 
 
Bargeldlos zahlen
Auf der Gemeindeverwaltung besteht die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen. Es werden Postcard und Mastercard akzeptiert.
 
 
 
Beglaubigungen
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Es muss ein Ausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden.
Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeammann oder deren Stellvertreter.
Kosten:
- Unterschriftsbeglaubigungen: CHF 20.00
- Beglaubigung von Dokumenten: CHF 5.00, für jede weitere Seite
   Fr. 3.00
 
 
 
Betreibungsregisterauszug
 
 
 
 
Bürgerrecht
Es kann nur Schweizer Bürger/Schweizer Bürgerin werden, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemein­de) erlangt hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechtes schlägt sich auch im Verfahren der ordentli­chen Einbürgerung nieder. Bund, Kanton und Gemeinden prüfen die Gesu­che aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und entscheiden unabhängig voneinander. Sobald eine der drei Behörden das Einbürgerungsgesuch abweist, ist das Verfahren been­det. Eine Einbürgerung ist dann nicht mehr möglich.
 
 
 
Einzelanlass mit Wirtetätigkeit
Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit muss dem Gemeinderat 10 Tage vorher gemeldet werden. Hierfür ist das entsprechende Formular zu verwenden. Die Meldung ist nicht gebührenpflichtig.
 
 
 
Feuerwehr; Brand, was tun?
Ruhe bewahren und Handeln:
1. Feuerwehr alarmieren Telefon Nr. 118
    - wer ruft an? >> Name
    - wo brennt es? >> Ort, Strasse, Haus Nr.
    - was brennt? >> z.B. Küche, Wohnung, 
      Keller, Dachgeschoss
2. Personen retten
3. Türen schliessen, Ausbreitung von Rauch und Feuer verhindern.
4. Brand bekämpfen mit Löschdecken, Wassereimern oder Handfeuerlöschern.
 
 
 
Feuerwehrnotruf Tel. Nr.
118
 
 
 
 
 
Findeltiere
Tierfunde sind oft sowohl für den Finder als auch für die suchende Person mit grossen Umtrieben verbunden. Glücklicherweise können die meisten entlaufenen Tiere schnell wieder ihrem Besitzer zugeordnet und übergeben werden. Können Tiere aber nicht innert einer gewissen Zeit an den Besitzer übergeben werden, müssen sie nach einer Bestimmung des Schweiz. Zivilgesetzbuches über Tierfunde einer kantonalen Meldestelle gemeldet werden (Art. 720a ZGB). Der Aarg. Tierschutzverein arbeitet ab dem 1. November 2007 eng mit der STMZ Schweiz. Tiermeldezentrale zusammen. Dadurch kann das Angebot der Meldestelle deutlich ausgebaut werden und die Vernetzung mit den Meldestellen anderer Kantone ist gesichert. Die Meldestelle für gefundene und vermisste Tiere im Kanton Aargau ist der Aarg. Tierschutzverein ATs, Steinenbühlstrasse 36, 5417 Untersiggenthal, Telefon 0900 980 020 (CHF 1.20/Min. zu gunsten der Tierschutzarbeit des ATs). Bürozeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr. Ausserhalb der Bürozeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können Sie Fund- und Vermisstmeldungen von Tieren bei der STMZ Schweiz. Tiermeldezentrale aufgegeben werden. Vermisstmeldungen: Telefon 0900 357 358 (CHF 1.95/Min.) Fundmeldungen: Telefon 0848 357 358.
 
 
 
Friedhof, Grabmal
Grabsteine können bei Erdbestattungen erst nach neun Monaten, bei Urnenbeisetzungen nach drei Monaten, gesetzt werden. Vorgängig ist bei dem Gemeinderat ein Gesuch einzureichen, welches die Grössenmasse des Steines, das Material und die Bearbeitung enthält. Zudem ist eine Skizze im Massstab 1:10 beizulegen.
 
 
 
Grundbuchauszug
Grundbuchauszüge sind erhältlich:
 
 
 
Tel.
Fax
E-Mail
062 869 46 20
062 869 46 29
GBALaufenburg@ag.ch
 
 
 
Grundbuchplan
Grundbuchpläne sind erhältlich:
 
 
 
Tel.
Fax
E-Mail
Web
062 865 30 00
062 865 30 99
geometer@ksl-ing.ch
www.ksl-ing.ch
 
 
 
Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
 
 
 
Hundehalterausbildung
Nach Art. 68 der genannten Verordnung müssen Hundehalter und Hundehalterinnen, die sich nach dem 1. Sept. 2008 einen Hund anschaffen, mit diesem obligatorisch einen Erziehungskurs besuchen. In einer Uebergangsfrist von zwei Jahren bestehen Sonderregelungen. Im Veterinärdienst sind dazu diverse Anfragen von Hundehaltenden eingegangen. Deshalb stellte der Veterinardienst die häufigsten Fragen und Antworten zusammen.
Weitere nützliche Informationen auf www.tiererichtighalten.ch
 
 
 
Hundetaxen
Die Hundekontrollmarken werden auf der Finanzverwaltung abgegeben. Registrierte Hundebesitzer erhalten die Kontrollmarke jeweils im April mit Rechnung per Post zu-geschickt. Mit der Eintragung des Hundes wird gewährleistet, dass dessen Herkunft jederzeit festgestellt werden kann. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist der Finanzverwaltung Meldung zu erstatten. Einzulösen sind Hunde, welche das Alter von drei Monaten erreicht haben. Die Taxe beträgt pro Jahr Fr. 100.00 / pro Halbjahr (ab 01.11.) Fr. 50.00. Befreit von der Hundesteuer sind gemäss Gesetz über das Halten und Besteuern von Hunden:
Polizei-, Militär-, Sanitäts-, Lawinen-, Katastrophen-, und Blindenhunde
Die Halter von solchen Hunden haben nur die Einschreibegebühr von Fr. 20.00 pro Jahr zu bezahlen.
 
 
 
Identitätskarte
Wichtige Informationen rund um den Schweizer Pass sowie die Identitätskarte finden Sie unter folgenden Links:
http://www.schweizerpass.ch
http://www.ag.ch/passamt
http://www.passdate.ch (Terminreservationen für den Pass 06)
 
 
 
Krankenkassenprämienverbilligung
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung. Der Antrag für das Folgejahr muss jeweils bis spätestens 31. Mai bei der Gemeindezweigstelle SVA eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare können dort bezogen werden. Der Anspruch kann hier berechnet werden.
 
 
 
Rechtsauskunft, unentgeltliche
Die unentgeltliche Rechtsauskunft im Bezirk Laufenburg findet in der Regel am 1. (Laufenburg, Rathaus, Sitzungszimmer Hochparterre) und 3. (Frick, Gemeindehaus, Büro Nr. 10 Friedensrichter/Rechtsauskunft) Montag von 17:30 bis 18:30 Uhr statt. Die Ratssuchenden werden gebeten, sich bis um 18:00 Uhr am jeweiligen Ort einzufinden.
 
 
 
Reisepass, Schweizer
Wichtige Informationen rund um den Schweizer Pass sowie die Identitätskarte finden Sie unter folgenden Links:
http://www.schweizerpass.ch
http://www.ag.ch/passamt
http://www.passdate.ch (Terminreservationen für den Pass 06)
 
 
 
Schuldenberatung
Über unsere Mitgliedschaft beim Verein Fachstelle für Schuldenfragen Aargau (FSA) haben alle EinwohnerInnen unserer Gemeinde Zugang zur Fachstelle des Vereins an der Laurenzenvorstadt 90 in Aarau. Die ersten drei Beratungsstunden sind unentgeltlich und reichen in der Regel aus, um Ziele zu erarbeiten. Bei einer allfälligen Schuldensanierung wird ein sozialverträgliches Honorar verrechnet.
Die Fachstelle für Schuldenfragen erledigt bei einer Schuldensanierung vieles auf dem Korrespondezweg und zieht für kontaktintensive Aufgaben wie die Begleitung, Budgetüberwachung oder Lohnverwaltung geeignete kommunale oder regionale Stellen bei. Die Besuche in Aarau beschränken sich dadurch auf 2 bis 3 Mal während der Dauer einer Sanierung.
Die FSA ist unter der Telfonnummer 062 822 82 11 von Montag bis Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr erreichbar und vergibt Termine nach Absprache.
 
 
 
Steuererklärung, Einreichung
Für unselbstständig Erwerbende bis jeweils Ende März, für selbstständig Erwerbende bis Ende Juni. Falls die fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, kann Fristerstreckung verlangt werden. Fristerstreckungsgesuche bis 30. Juni werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit die Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches. Bitte Steuererklärung unterzeichnen (beide Ehegatten) und mit allen nötigen Belegen einreichen.
 
 
 
Steuern, Ratenzahlung
Bestellen Sie bei der Finanzverwaltung Einzahlungsscheine für die Steuern. Vereinbaren Sie mit der Finanzverwaltung die Raten zu Beginn des Steuerjahres, damit verhindern Sie unnötige Mahnungen und Betreibungskosten.
 
 
 
Stipendien
Für Personen, welche nicht selbst für die Ausbildungskosten aufkommen können, gewährt der Kanton Beiträge in Form von Stipendien und Darlehen.
Die Anmeldeformulare für Berufslernende, Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen, Höheren Fachhochschulen, ausserkantonalen Schulen usw. können bei der Fachstelle Stipendien bezogen werden.
Weitere Infos unter www.ag.ch/stipendien
 
 
 
 
Strafregisterauszug
 
 
 
Todesfall
Todesfall / Bestattungswesen
Todesfall im Spital
Todesfälle von Einwohnern in der Gemeinde Mettauertal sind möglichst rasch dem Bestattungsamt zu melden, welches die Angehörigen bei der Organisation der Bestattung unterstützt.
Todesfall zu Hause
Todesfälle, welche in der Gemeinde Mettauertal eintreten, sind möglichst rasch dem Bestattungsamt zu melden. Vorerst ist aber unverzüglich ein Arzt aufzubieten, der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Das Bestattungsamt organisiert die Einsargung, den Transport und die Bestattung.
 
 
 
Umzug
Adressänderungen sind innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
 
 
 
Wegzug
Die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innert 14 Tagen unter Rückgabe des Niederlassungsausweises zu erfolgen. Ausländische Staatsangehörige haben den Ausländerausweis vorzulegen.
 
 
 
Zivilstandsdokumente
Für Registerauszüge wie Geburts-, Anerkennungs-, Ehe- oder Todesscheine, Familienausweis, Heimatschein, Personenstandsausweis usw. ist das Regionale Zivilstandsamt Laufenburg zu kontaktieren.
 
Zuzug
Bei einem Zuzug hat innerhalb von 14 Tagen die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle zu erfolgen. Schweizer Bürger haben den Heimatschein oder einen Heimatausweis zu hinterlegen und falls vorhanden das Familienbüchlein vorzuweisen.
 
Ausländische Staatsangehörige haben den Reisepass sowie den Ausländerausweis mitzubringen.
 

 

 
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Mettauertal

Hauptstrasse 15
5273 Oberhofen

Tel: 062 867 21 60
Fax: 062 867 21 77
gemeindekanzlei@mettauertal.ch
www.mettauertal.ch