Feuerwehrdienst

Feuerwehrpflicht

Männer und Frauen sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das. 20., und endet am 31. Dezember des Jahres, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird. Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Dienst oder Leistung des jährlichen Pflichtersatzes.

Eintritt in die Feuerwehr

Heute ist es so, dass nicht nur Feuerwehrmänner diese interessante Aufgabe ausüben können, vielmehr sind auch Frauen in der Feuerwehr herzlich willkommen. Die Feuerwehr bitet vielfältige Aufgaben, die im Einsatz zu betreuen sind. Dazu gehören zum Beispiel interessante Atemschutzeinsätze. Für einen Eintritt in die Feuerwehr sollten folgende Anforderungen erfüllt sein: 

Wohnort
Mettauertal (Etzgen, Mettau, Oberhofen AG, Wil AG, Hottwil) und Gansingen

Alter
ab 20 Jahren

Übungsbesuch
Verpflichtung zum lückenelosen Übungsbesuch

Arbeitgeber
Zustimmung für Einsätze während der Arbeitszeit

Fitness
Gute körperliche und geistige Verfassung

Und das noch:
motiviert, einsatzfreudig, belastbar, zuverlässig, aufgeschlossen und teamfähig

Anmeldeformular
Formular mit Informationen