Baubewilligung - vereinfachtes Verfahren

Der Gemeinderat kann ein vereinfachtes Verfahren durchführen, wenn das Bauvorhaben von geringer Bedeutung ist und höchstens die direkten Anstösser vorm Vorhaben betroffen sind. In diesem Verfahren kann er das Bauprojekt nach schriftlicher Mitteilung an die direkten Anstösser ohne Auflage, Veröffentlichung und Profilierung bewilligen. Im vereinfachten Verfahren werden namentlich Klein- und Anbauten innerhalb der Bauzonen, Aussenwärmedämmungen sowie - unter gewissen Voraussetzungen - Solaranlagen bis 200 m2 Fläche beurteilt. 

Die schriftliche Mitteilung an die direkten Anstösser schliesst die 30-tägige Einwendungsfrist nicht aus. Bauwilligen können jedoch diese Frist sparen, indem sie die Zustimmung der Anstösser direkt auf dem Baugesuch unterschriftlich bestätigen lassen. 

Zuständig: Abt. Bau und Planung