Drittmeldung
In § 10 Register- und Meldegesetz RMG ist geregelt, wonach Vermieter und Logisgeber dazu verpflichtet sind, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden. Ohne spezielles Login kann unter nachstehendem Link eine Drittmeldung abgesetzt werden:
Link www.drittmeldung.ch