Drittmeldung

In § 10 Register- und Meldegesetz RMG ist geregelt, wonach Vermieter und Logisgeber dazu verpflichtet sind, ein-, um- und wegziehende Personen den  Einwohnerdiensten zu melden. Ohne spezielles Login kann unter nachstehendem Link eine Drittmeldung abgesetzt werden:

Link  www.drittmeldung.ch