Feuerwehrpflicht

Männer und Frauen sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das. 20., und endet am 31. Dezember des Jahres, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird. Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Dienst oder Leistung des jährlichen Pflichtersatzes.