Friedhof, Grabmal

Grabsteine können bei Erdbestattungen erst nach neun Monaten, bei Urnenbeisetzungen nach drei Monaten, gesetzt werden. Vorgängig ist bei dem Gemeinderat ein Gesuch einzureichen, welches die Grössenmasse des Steines, das Material und die Bearbeitung enthält. Zudem ist eine Skizze im Massstab 1:10 beizulegen.