Der Kanton gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Die antragstellenden Personen müssen bei einem vom Bund anerkannten Versicherer für die gesetzliche Krankenpflege versichert sein und den Wohnsitz am 1. Januar im Kanton Aargau haben. 

Massgebend für den Anspruch sind die Steuerfaktoren des aktuellen Anspruchsjahres minus 3 Jahre.

Weitere Informationen zum Online-Anmeldeverfahren etc. auf der Homepage der SVA Aargau.

 Zuständig: Gemeindezweigstelle SVA