Steuern, Ratenzahlungen

Ist die fristgerechte Bezahlung der Steuern nicht möglich, ist bei der Abt. Finanzen einen Ratenzahlungsplan zu vereinbaren. Setzen Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Zahlungsfrist mit der Abt. Finanzen in Verbindung, um unnötige Mahn- und Betreibungskosten zu verhindern.

Einzahlungsscheine für die Bezahlung der Steuern können jederzeit bei der Abt. Finanzen angefordert werden (bitte jeweils das Steuerjahr angeben).

Zuständig: Abt. Finanzen