Umzug

Ein Umzug innerhalb der Gemeinde Mettauertal ist meldepflichtig. Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz haben sich Einwohnerinnen und Einwohner am Schalter der Abt. Einwohnerdienste zu melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde Mettauertal bzw. innerhalb des Gebäudes umziehen. Für diese Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen. Für die Umzugsmeldung ist die neue Adresse bekannt zu geben sowie eine Kopie des Mietvertrages oder eine Mietbestätigung vorzulegen. 

Einwohnerinnen und  Einwohner sowie Neuzuziehende können sich ab August 2017 rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Aargau und weitere Kantone haben sich zum Verbund eUmzug Schweiz zusammengeschlossen und bieten eine gemeinsame Lösung für die online Adressänderung an. 
Link zum eUmzug:  http://ag.eumzug.swiss/

Zuständig: Abt. Einwohnerdienste