eBau Aargau

Die Gemeinde Mettauertal führt mit eBau Aargau die digitale Baugesuchseingabe und –bearbeitung ein. Mit der Applikation eBau Aargau können  Baugesuche (auch Anfragen, Reklamegesuche, Vorentscheide, Plangenehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen etc.) ab 1. Januar 2021 elektronisch eingereicht werden.

Was ist «eBau Aargau»?

Mit «eBau Aargau» kann der ganze Baubewilligungsprozess durchgehend elektronisch abgewickelt werden. Bauherrschaft und Projektverfassende können ihr Baugesuch im Online-Schalter erfassen und mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen, Plänen und Nachweisen, elektronisch hochladen. Die Gesuchstellenden werden durch den Prozess geführt.

Die Gesuchseingabe und später folgende Korrespondenzen und/oder revidierte, ergänzende Gesuchseingaben erfolgen ausschliesslich auf dem elektronischen Weg (Online Schalter). Ausnahmen sind Einwendungen Dritter auf dem Postweg und die damit zusammenhängende Korrespondenz mit diesen Dritten sowie die Zustellung der gemeinderätlichen Verfügung (mit allfälligen Entscheiden / Bewilligungen des Kantons).

Weitere Informationen zu eBau Aargau gibt es unter nachstehendem Link:
www.ag.ch/de/bvu/bauen/baubewilligungen/ebauaargau/ebauaargau.jsp

Voraussetzung

Die Voraussetzung, um auf «Mein Konto» im zentralen Onlineschalter (www.ag.ch) ein Baugesuch einzureichen, ist die Registrierung und die Erstellung eines Privatkontos.

Anmeldung auf «Mein Konto».

Hinweise

Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen zusätzlich noch zwei Papierdossiers mit den Plänen sowie die Eingabequittung unterschrieben eingereicht werden.

Die Baugesuchsunterlagen sind grundsätzlich als PDF-Datei und Fotos im JPEG-Format im Onlineschalter von eBau Aargau hochzuladen. Die Pläne sind als Einzeldokumente hochzuladen.

Das elektronische Baugesuch (inkl. sämtlichen Unterlagen) hat den papierenen Exemplaren zu entsprechen, die bei der Baubehörde eingereicht werden.

Das elektronische Baugesuch gilt als eingereicht, sobald die Papierdossiers und die unterzeichnete Eingabequittung bei der Baubehörde eintreffen.

Die Eingabequittung muss von allen aufgeführten Parteien an der entsprechenden Stelle unterzeichnet werden. Die einzureichenden papierenen Baugesuche müssen nicht unterzeichnet werden.

Die auf dem Unterschriftenblatt Unterzeichnenden haben Kenntnis von den massgebenden Vorschriften und gesetzlichen Grundlagen und bestätigen, dass alle Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt sind. Die Unterschriften gelten als verbindliche, zustimmende Kenntnisnahme von den in den Schritten 1 bis 8 des Online-Formulars beschriebenen Inhalten des Baugesuches sowie allen schriftlich eingereichten oder online hochgeladenen Dokumenten.

Worauf muss besonders geachtet werden?

Fehlende oder unkorrekte Unterlagen können im Baubewilligungsverfahren zu Verzögerungen führen.

Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, mit der Baubehörde und/oder mit den zuständigen Fachstellen frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Damit können allfällige Auflagen bereits in die Projektierung einfliessen und mögliche Konfliktsituationen frühzeitig erkannt werden.

Machen Sie sich vor Planungsbeginn mit den Zonenvorschriften bekannt. Neben den Vorschriften der baurechtlichen Grundordnung können auch weitere Spezialvorschriften (Überbauungsordnungen, Bauinventar etc.) das Baubewilligungsverfahren beeinflussen.

Fristen

Für das vereinfachte Verfahren mit Zustimmung aller angrenzenden Grundeigentümer/innen, sofern die Vorprüfung positiv ausgefallen ist und keine externen Instanzen involviert sind, dauert die Bearbeitung mindestens 10 Tage. Das vereinfachten Verfahren muss auch über den Online-Schalter von eBau Aargau erfasst werden.

Zusätzliche Unterlagen

Alle zusätzlichen Unterlagen können digital unter «Dokumente» im Onlineschalter von eBau Aargau hochgeladen werden.

Baugesuche in Papierform

Die Möglichkeit für die Bauherrschaften, das Gesuch auf dem konventionellen Papierweg (physisch) einzureichen, bleibt weiterbestehen.

Für das Digitalisieren (Ausfüllen, Einreichen und Verwalten) eines Baugesuchs in Papierform werden Gebühren gemäss Gebührenreglement erhoben (Ansatz nach KBOB Kategorie C CHF 135.00 pro Stunde.)

Publikationen

·         Raumplanungsgesetz (RPG)
·         Baugesetz (BauG)
·         Bauverordnung (BauV)
·         Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Mettauertal
·         Richtlinien Dorfkernzone

Hier geht’s zur Eingabe des elektronischen Baugesuches

Mit diesem Link gelangen Sie zum Portal von eBau Aargau.

eBau

Der Eingabeprozess funktioniert mit einer logischen Benutzerführung. Sie erfassen Schritt für Schritt die erforderlichen Informationen. Infobuttons im Eingabeformular bieten zusätzliche Hilfe bei inhaltlichen Fragen.

Ist das Online-Baugesuchsformular ausgefüllt und sämtliche Dokumente zum Bauprojekt hochgeladen, kann das Baugesuch elektronisch eingereicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bau und Planung, 062 867 21 60.

Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 11:30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr
14:00 - 16:30 Uhr

Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
Nachmittag geschlossen

Zusätzliche Beratungszeiten auf Voranmeldung.