Feuerwehr Mettauertal-Gansingen
Es brennt, was tun?
Im Brandfall ist es wichtig, sofort einzugreifen, um Schäden möglichst in Grenzen zu halten. Es gilt Ruhe zu bewahren und sich an die drei goldenen Verhaltensregeln zu halten: alarmieren - retten - löschen.
Alarmieren (Telefon 118), retten, löschen
1. Alarmieren
- Feuerwehr alarmieren: Telefon 118
- Gefährdete Personen warnen.
2. Retten
- Menschen und Tiere aus dem brennenden Raum retten.
- Fenster und Türen schliessen und die Brandstelle über die Fluchtwege verlassen.
- Bei verrauchten Treppenhäusern: In der Wohnung bleiben und am Fenster auf die Feuerwehr warten.
3. Löschen
- Brand mit geeigneten Mitteln (Handfeuerlöscher, Löschdecke etc.) bekämpfen.
- Eintreffende Feuerwehr einweisen.
Mitglieder
Nadja Fasler
Aktuarin
079 468 28 32
nadjafasler@gmx.ch
Pascal Kläusler
Vizepräsident Mettauertal
079 622 71 01
pascal.klaeusler@mettauertal.ch
Christian Senn
Feuerwehrkommandant
079 693 56 84
christiansenn@gmx.ch
Fabian Senn
Vizekommandant
079 276 58 10
faebi_s@hotmail.com
Thomas Szabo
Gemeindeamman Gansingen
thomas.szabo@gansingen.ch
Martin Weiss
Materialwart
079 230 01 13
feuerwehr-materialwart@gmx.ch
Feuerwehrdienst
Feuerwehrpflicht
Männer und Frauen sind in ihrer Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem das. 20., und endet am 31. Dezember des Jahres, in dem das 44. Altersjahr vollendet wird. Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch aktiven Dienst oder Leistung des jährlichen Pflichtersatzes.
Eintritt in die Feuerwehr
Heute ist es so, dass nicht nur Feuerwehrmänner diese interessante Aufgabe ausüben können, vielmehr sind auch Frauen in der Feuerwehr herzlich willkommen. Die Feuerwehr bitet vielfältige Aufgaben, die im Einsatz zu betreuen sind. Dazu gehören zum Beispiel interessante Atemschutzeinsätze. Für einen Eintritt in die Feuerwehr sollten folgende Anforderungen erfüllt sein:
Wohnort
Mettauertal (Etzgen, Mettau, Oberhofen AG, Wil AG, Hottwil) und Gansingen
Alter
ab 20 Jahren
Übungsbesuch
Verpflichtung zum lückenelosen Übungsbesuch
Arbeitgeber
Zustimmung für Einsätze während der Arbeitszeit
Fitness
Gute körperliche und geistige Verfassung
Und das noch:
motiviert, einsatzfreudig, belastbar, zuverlässig, aufgeschlossen und teamfähig
Anmeldeformular
Formular mit Informationen
Notalarmierung der Feuerwehr
Wieso Brauchen wir eine Notalarmierung?
Im Falle von grösseren Naturereignissen kann die kantonale Alarmzentrale der Feuerwehr überlastet oder sogar ausgefallen sein.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Festnetz-, wie auch die Mobiltelefonie komplett ausgefallen ist und eine Kommunikation verhindert. In beiden Fällen muss sichergestellt werden, dass Sie als Anwohner/in jederzeit die Möglichkeit haben, im Falle eines Brandes oder eines Naturereignisses, die Feuerwehr zu alarmieren.
Notalarmierung bei Ausfall der Telefonie
Bei Ausfall der Telefonie kann die Bevölkerung zum nächstgelegenen, im Dorf wohnhaften, Angehörigen der Feuerwehr gehen und den Ereignisfall schildern. Diese Person organisiert dann weitere Angehörige der Feuerwehr.
Notalarmierung bei Ausfall der Alarmstelle
Bei Überlastung der Alarmstelle kann die Bevölkerung mit den nachstehenden Telefonnummern die Notalarmierung der Feuerwehr auslösen.
Hptm | Senn Christian | Naglerstrasse 2a | 5272 Gansingen | 062 875 17 20 | 079 693 56 84 |
Oblt | Bindschädler Vinzenz | Brüschweg 302 | 5276 Wil AG | 056 534 73 51 | 076 570 22 46 |
Oblt | Senn Fabian | Reismatthof | 5272 Gansingen | 079 276 58 10 | |
Oblt | Steinacher Beat | Galten 7 | 5272 Gansingen | 062 875 06 83 | 079 358 81 74 |
Oblt | Zumsteg Dominik | Ranspelstrasse 424 | 5276 Wil AG | 079 391 44 21 |
Die aufgeführten Personen (Offiziere) organisieren per Telefon weitere Angehörige der Feuerwehr.
Wird eine der Gemeindeverwaltungen kontaktiert, leitet diese den Anruf an einen oben genannten Offizier weiter.
Telefon Gemeindeverwaltung Mettauertal: 062 867 21 60
Telefon Gemeindeverwaltung Gansingen: 062 865 01 50