Abteilung Bau und Planung
Die Abt. Bau und Planung, welche der Gemeindekanzlei angegliedert ist, ist Anlaufstelle für alle Bauangelegenheiten.
Kontakt
Gemeinde Mettauertal
Gemeindekanzlei
Hauptstrasse 68
5274 Mettau
Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 11:30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr
14:00 - 16:30 Uhr
Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
Nachmittag geschlossen
Zusätzliche Beratungszeiten auf Voranmeldung.
Mitarbeitende

Florian Wunderlin
Gemeindeschreiber
anwesend: Montag - Mittwoch, Donnerstagmorgen (Homeoffice), Freitag
062 867 21 65
florian.wunderlin@mettauertal.ch

Luzia Senn
Kauffrau
anwesend:
Montag - Donnerstag
062 867 21 64
luzia.senn@mettauertal.ch
Aufgaben
- Koordination Baugesuchsverfahren
- Beratung von Bauwilligen, Planenden und Dritten
- Baukontrollen und Vollzugsaufgaben
- Brandschutz / kommunale Brandschutzvorschriften
- Schutzraumbau
- Nachführung Daten Bau- und Wohnbaustatistik
- Raumplanung
Geodaten Shop
Alle durch den jeweiligen Dateneigentümer freigegebenen Medien können im Geodatenshop als PDF-Datei bezogen werden. Um in den Geodaten Shop zu gelangen, ist eine einmalige Registrierung notwendig.
Für die Benutzung des Geodaten Shops werden die Angaben verifiziert und gespeichert. Diese Angaben können zu statistischen Zwecken ausgewertet werden. Die Verifikation der Angaben erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktages. Die Anmeldung und Benutzung des Geodaten Shops ist kostenlos.
Bei Fragen oder Unklarheiten: Email geoPro Suisse
eBau
Der Kanton Aargau hat sein Baubewilligungsverfahren grundlegend modernisiert. Am 15. Dezember 2025 wurde das bisherige System «eBau Aargau» durch eine vollständige erneuerte Plattform ersetzt. Die Gemeinde Mettauertal nutzt ab diesem Stichtag die neue Applikation «eBau».
Mit der neuen Applikation «eBau» können Baugesuche (auch Anfragen, Reklamegesuche, Vorentscheide, Plangenehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen etc.) weiterhin elektronisch eingereicht werden.
Was ist «eBau»?
Das neue «eBau» ermöglicht eine durchgängig digitale, medienbruchfreie und transparente Abwicklung des gesamten Baubewilligungsprozesses, von der Gesucheinreichung bis zur Bauabnahme. Die neue Lösung schliesst bestehende Lücken, verbessert die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaft, Gemeinden und Kanton und digitalisiert das Baubewilligungsverfahren.
Das modernisierte «eBau» erleichtert die Arbeit aller Beteiligten. Baugesuche können einfach online eingereicht und durch die zuständigen Stellen direkt in der Plattform bearbeitet werden. Die Kommunikation erfolgt zentral über das System, wodurch Abläufe klar nachvollziehbar und Entscheidungen effizienter werden. Die Bauherrschaften und Architekturbüros erfassen ihre Baugesuche digital in der Applikation «eBau» des Kantons Aargau und reichen sämtliche Unterlagen elektronisch ein. Dazu ist ein Nutzerkonto auf www.ag.ch notwendig. Unter Dienstleistungen kann auf «eBau» zugegriffen werden. Gesuchstellende werden in «eBau» schrittweise durch den Eingabeprozess und das harmonisierte Baugesuchsformular geführt. Allfällige Unterlagenergänzungen können ebenfalls über diese Applikation nachgereicht werden. Im eigenen Nutzerkonto können Gesuchstellende mitverfolgen, wo ihr Gesuch aktuell bearbeitet wird.
Ausnahmen sind Einwendungen Dritter und die damit zusammenhängende Korrespondenz sowie die Zustellung der gemeinderätlichen Verfügung (mit allfälligen Entscheiden / Bewilligungen des Kantons), welche auf dem Postweg versendet werden.
Weitere Informationen zu «eBau» gibt es unter nachstehendem Link:
https://www.ag.ch/de/themen/planen-bauen/baubewilligungen/ebau-aargau?jumpto=Njc1NzgxNi9kMmVlMTkxMy1jYzYzLTQ5MGEtOGUxYi1lMjhmYjk5NDAxNzI
Voraussetzung
Sie sind die Bauherrschaft eines Bauvorhabens im Kanton Aargau oder deren Vertretung (bspw. Architekt, Anwalt) und verfügen über ein Nutzerkonto auf dem Smart Service Portal des Kantons Aargau (https://www.ag.ch/de/smartserviceportal/konto/registrierung).
Nachfolgende Korrespondenz im Zusammenhang mit Ihrem Baugesuch sowie revidierte/ergänzte Gesuchseingaben erfolgen ausschliesslich über diesen e-Service.
Hinweise
Die Baugesuchsunterlagen sind grundsätzlich als PDF-Datei und Fotos im JPEG-Format im Onlineschalter von eBau hochzuladen. Die Pläne sind als Einzeldokumente hochzuladen.
Der Abteilung Bau & Planung der Gemeinde Mettauertal sind zusätzlich noch zwei Papierdossiers mit den Plänen sowie mit der Eingabequittung einzureichen. Die Eingabequittung muss von allen aufgeführten Parteien an der entsprechenden Stelle unterzeichnet werden.
Das elektronische Baugesuch (inkl. sämtlichen Unterlagen) hat den papierenen Exemplaren zu entsprechen, die bei der Baubehörde eingereicht werden.
Das elektronische Baugesuch gilt als eingereicht, sobald die Papierdossiers und die unterzeichnete Eingabequittung bei der Baubehörde eintreffen.
Die auf der Eingabequittung Unterzeichnenden haben Kenntnis von den massgebenden Vorschriften und gesetzlichen Grundlagen und bestätigen, dass alle Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt sind und das Baugesuch verbindlich eingereicht worden ist.
Worauf muss besonders geachtet werden?
Fehlende oder unkorrekte Unterlagen können im Baubewilligungsverfahren zu Verzögerungen führen.
Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, mit der Baubehörde und/oder mit den zuständigen Fachstellen frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Damit können allfällige Auflagen bereits in die Projektierung einfliessen und mögliche Konfliktsituationen frühzeitig erkannt werden.
Machen Sie sich vor Planungsbeginn mit den Zonenvorschriften bekannt. Neben den Vorschriften der baurechtlichen Grundordnung können auch weitere Spezialvorschriften (Überbauungsordnungen, Bauinventar etc.) das Baubewilligungsverfahren beeinflussen.
vereinfachtes verfahren
Das vereinfachte Verfahren muss auch über die Applikation «eBau» erfasst werden. Für die Gesuchsabwicklung ist die Zustimmung aller angrenzender Grundeigentümer/innen notwendig.
eingabe Baugesuche in Papierform ohne mitwirkung von «eBau»
Die Möglichkeit für die Bauherrschaften, das Gesuch auf dem konventionellen Papierweg (physisch) einzureichen, ist nur noch in Ausnahmefällen zulässig.
Für das Digitalisieren (Ausfüllen, Einreichen und Verwalten) eines Baugesuchs in Papierform werden Gebühren gemäss Gebührenreglement erhoben (Ansatz nach KBOB Kategorie C CHF 135.00 pro Stunde).
Publikationen
· Raumplanungsgesetz (RPG)
· Baugesetz (BauG)
· Bauverordnung (BauV)
· Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Mettauertal
· Richtlinien Dorfkernzone
Hier geht’s zur Eingabe des elektronischen Baugesuches
Mit diesem Link gelangen Sie zum Portal von eBau.
eBau
Der Eingabeprozess funktioniert mit einer logischen Benutzerführung. Sie erfassen Schritt für Schritt die erforderlichen Informationen. Infobuttons im Eingabeformular bieten zusätzliche Hilfe bei inhaltlichen Fragen.
Ist das Online-Baugesuchsformular ausgefüllt und sämtliche Dokumente zum Bauprojekt hochgeladen, kann das Baugesuch elektronisch eingereicht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Bau und Planung, 062 867 21 60.